Über uns
Die
Rechtsanwaltssozietät Löber
& Sonneborn
führt eine relativ junge, aber erfolgreiche Kanzlei mitten im
Herzen
Lüdenscheids.
Sie
wurde im Jahre 2003 von den Rechtsanwälten Dirk Löber
und Torsten
Sonneborn gegründet, die zu diesem Zeitpunkt schon
über umfangreiche
Berufserfahrung verfügten und sich als Rechtsanwälte
bereits überregional einen guten Namen gemacht
hatten. Unsere
Mandantschaft setzt sich zusammen aus Privatpersonen,
Selbständigen sowie kleineren und mittelständischen
Unternehmen, die
wir auf den von uns angebotenen
Tätigkeitsfeldern beraten und
erfolgsorientiert vertreten. "Ihr Erfolg ist auch
unser Erfolg!" Mit
dieser Einstellung setzen wir uns dafür ein, Ihre rechtlichen
Interessen umfassend wahrzunehmen und - falls nötig -
auch
nachhaltig
zu erkämpfen. Davon profitieren letzten Endes auch wir selbst,
denn nur zufriedene Mandanten sind bereit, unsere Kanzlei
weiterzuempfehlen.
Als
Fachanwalt
für Strafrecht
bearbeitet
Rechtsanwalt Löber in unserer Kanzlei in erster Linie
solche Fälle aus dem Bereich des Pferderechts, die einen
strafrechtlichen Bezug aufweisen oder in denen einem Reiter bzw.
Pferdehalter die Begehung einer Ordnungswidrigkeit zum Vorwurf gemacht
wird. Naturgemäß betrifft dies vor allem (Verkehrs-)
Unfälle, in die ein Reiter oder Pferdegespann verwickelt
wurde. Er
vertritt aber auch Reitlehrer, die infolge einer angeblichen Verletzung
ihrer Sorgfaltspflichten strafrechtlich verfolgt werden, etwa wegen
einer fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil
eines beim
Reitunterricht verletzten Reitschülers. Außerdem
wird er
für seine Mandanten in Bußgeldangelegenheiten
tätig.
Bußgelder drohen dem Pferdefreund aus den
unterschiedlichsten Gründen. Anlass kann ein
überladenener
Pferdeanhänger sein, aber auch das Reiten auf einem Waldweg
trotz
bestehenden Reitverbots. In derartigen Fällen erarbeitet
Rechtsanwalt Löber für seine Mandanten schnell und
zuverlässig eine maßgeschneiderte Strategie, die je
nach
Sachlage von einer vernünftigen Verständigung mit den
Ermittlungsbehörden bis hin zum harten Kampf unter Ausnutzung
aller prozessualen Mittel reichen kann. Als
leidenschaftlicher Verfechter der
Unschuldsvermutung setzt er sich in jedem Stadium für die
Durchführung eines fairen Verfahrens ein.
Als
Freizeitreiter
beschäftigt sich Rechtsanwalt Sonneborn schon seit dem Jahr
2003 intensiv mit dem Pferderecht. Auf
diesem Rechtsgebiet befasst er sich vor allem mit dem
Pferdekaufrecht, das im Zuge der Modernisierung des deutschen
Schuldrechts grundlegende Änderungen erfahren hat. Häufig
wird er schon vor dem Abschluss
eines Pferdekaufvertrages als juristischer Berater hinzugezogen und
erstellt regelmäßig für seine Mandanten
professionell
aufgesetzte Pferdekaufverträge,
gegebenenfalls nebst Beschaffenheitsvereinbarung und
Übergabeprotokoll. Kommt es nach Vertragserfüllung zu
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien, etwa im
Zusammenhang mit inzwischen aufgetretenen Erkrankungen des Pferdes,
hilft Rechtsanwalt Sonneborn sowohl der Käufer- als auch der
Verkäuferseite bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von
zivilrechtlichen
Ansprüchen. Im
wohlverstandenen Interesse seiner Mandanten sucht er dabei zuerst nach
einvernehmlichen
Lösungen und
prozessvermeidenden Strategien. Gelegentlich lässt sich trotz
dieser
Bemühungen eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht
vermeiden.
In diesen Fällen führt Rechtsanwalt Sonneborn
die notwendigen Prozesse mit einem Höchstmaß an
Einsatzbereitschaft, indem er mit viel Geschick und der
nötigen Beharrlichkeit für Ihre Interessen
kämpft.
Dabei hat er sich schon erfolgreich gegen renomierte
Rechtsanwaltskanzleien behauptet, die fast ausschließlich auf
dem
Gebiet des Pferderechts tätig sind. Auch außerhalb
des
Pferdekaufrechts vertritt Rechtsanwalt Sonneborn seine Mandanten
außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren jeder Art,
insbesondere bei haftungsrechtlichen Problemen
(Reitunfälle, Haftung des Hufschmieds oder des
Tierarztes)
und bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit sog.
Pferdepensionsverträgen. Gerne berät Sie Rechtsanwalt
Sonneborn auch in Fragen der Gründung, Umwandlung und
Auseinandersetzung von Gesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH,
GmbH
& Co. KG), deren Gesellschaftszweck der Betrieb einer
Pferdezucht
oder Pferdepension ist.
Unser Vor-Ort-Service im Märkischen Kreis:
Um Ihnen eine
dienstleistungsorientierte Rechtsberatung vor Ort zu
ermöglichen – ohne weite Anfahrtwege und lästige Parkplatzsuche,
dafür
bequem bei Ihnen zu Hause oder auf dem Gelände einer hiesigen Reitanlage – bieten
wir innerhalb des Märkischen Kreises unseren Vor-Ort-Service an. Als
mandantenorientierte Rechtsanwälte kommen wir gerne zu Ihnen!
Verschaffen Sie sich zunächst einen
Überblick darüber, welche der beiden Rechtsanwälte in
Ihrem Fall der richtige Ansprechpartner ist.
Anschließend
können Sie diesen gerne anrufen oder nehmen Sie
Kontakt per E-Mail mit uns auf.
Unser Vor-Ort-Service bezieht sich auf folgende Städte innerhalb des Märkischen Kreises:
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